|
Zunächst
einmal zum Thema der Qualität: Die
Zahnheilkunde in Ungarn ist international unbestritten auf einem
sehr hohen Niveau bzw. dem deutschen absolut ebenbürtig. So schreibt
auch z.B. das Internet Fachmagazin „Zahn-online“ „Der Standart der
ungarischen Zahnarztausbildung ist hoch. Viele deutsche Zahnmediziner
studieren – Numerus clausus-bedingt – in Ungarn-„. Weiterhin existieren
mittlerweile verschiedenste Berichte aus Funk und Fernsehen ( z.B.
Magazin Stern Ausgabe 03.04; Fernsehreportage „ Kampf der Zahnärzte
„ 25.04.04 BR3; ZDF-Reporter vom 16.06.04 um nur einige zu nennen).Aber
der beste Beweis sind die mittlerweile tausende zufriedener Patienten
aus unseren Nachbarländern
Das Thema
Garantie wird von den mit uns kooperierenden
Praxen als äußerst wichtig angesehen. Aus diesem Grund gewähren
Sie auch schriftlich je nach Therapie zwischen 3 – 5 Jahren. Hierbei
besteht aber auch die Möglichkeit im Rahmen eines Garantiefalls
auf einen mit uns zusammenarbeitenden Zahnarzt in Deutschland zurückzugreifen.
Das bedeutet für Sie, sollte es zu einem Garantiefall kommen, müssten
Sie nicht zwingend nach Ungarn zurückfahren ( siehe Beiblatt „ Unsere
Leistungen“). Weiterhin verwenden unsere Kooperationspartner nur
Materialien die in Deutschland Verwendung finden (z.B. Implantate)
Was nun das
Thema „ Wie finde ich einen guten Zahnarzt?“
angeht, so arbeiten wir nur mit namhaften Praxen zusammen, die Ihre
Qualität anhand entsprechender Patientenzahlen, Praxisausstattung,
nachweislich zufriedener Patienten bzw. einer Garantiequote unter
10% und langjähriger Erfahrung belegen können.
Zum
Thema „ Wie hoch sind die Kosten?
„ Rechnen Sie mit ca. 50% bis max.70% Einsparung. Diese Einsparung
liegt einfach an dem niedrigeren Lohnniveau in Ungarn, wobei die
Kenntnisse und Erfahrungen der Zahnärzte aufgrund der hohen Behandlungszahlen
z.B. im Hinblick auf Implantate teilweise erheblich höher sein dürften
als in Deutschland.
Weiterhin
werden die Kosten der Zahnbehandlung in Ungarn sofern sie in Deutschland
erstattungsfähig sind auch von der jeweiligen deutschen Krankenkasse
übernommen (geltendes EU-Recht: EuGH Az:C-120/95, C-158/96 oder
C-385/99). Das heißt, daß selbst für Implantate
bzw. deren Kronen ab 2005 Zuschüsse von der gesetzlichen Krankenversicherung
geleistet werden (diese liegen je nach Einzelfall zwischen 150€
bis ca. 514€*). Sollten in Ausnahmefällen Probleme mit
der Erstattung seitens Ihrer Krankenkasse auftreten, so hilft oftmals
ein Verweis auf die obigen EU-Urteile oder auch die Androhung einer
Klage vor dem Sozialgericht.
Die „
Bezahlung“ erfolgt vor Ort in bar
* Quelle: www.zahnwissen.de
|